Das Gebäudeenergiegesetz verändert alles. Wir nutzen es für Ihre Immobilie

Heizungstausch wird strategisch

  • Neue Heizungen müssen künftig grundsätzlich 65 % erneuerbare Energie nutzen.
  • In Städten über 100.000 Einwohner spätestens ab 30.06.2026, in kleineren Kommunen ab 30.06.2028. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.

Gasetagenheizungen: WEG muss entscheiden

  • Nach Austausch der ersten Etagenheizung hat die WEG 5 Jahre Zeit, zu entscheiden: zentrale Heizlösung oder weiter dezentrale Heizungen.
  • Bei Zentralisierung gibt es danach weitere 8 Jahre zur Umsetzung.

Sanierungsstau wird teurer

  • Bei Dach, Fassade, Fenstern oder Außentüren gelten bei größeren Erneuerungen energetische Mindestanforderungen, z. B. U-Werte nach GEG.

Energieausweis wird wichtiger

  • Bei Verkauf oder Neuvermietung ist ein Energieausweis Pflicht; Kennwerte müssen bereits in Immobilienanzeigen genannt werden.

Fördermittel rechtzeitig einplanen

  • Heizungsoptimierung, Heizungstausch und Sanierungsfahrplan können gefördert werden; ein iSFP kann zusätzliche Fördervorteile bringen.