GEG / Gebäudeenergiegesetz FAQ
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Heizungstausch wird strategisch
- Neue Heizungen müssen künftig grundsätzlich 65 % erneuerbare Energie nutzen.
- In Städten über 100.000 Einwohner spätestens ab 30.06.2026, in kleineren Kommunen ab 30.06.2028. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
Gasetagenheizungen: WEG muss entscheiden
- Nach Austausch der ersten Etagenheizung hat die WEG 5 Jahre Zeit, zu entscheiden: zentrale Heizlösung oder weiter dezentrale Heizungen.
- Bei Zentralisierung gibt es danach weitere 8 Jahre zur Umsetzung.
Sanierungsstau wird teurer
- Bei Dach, Fassade, Fenstern oder Außentüren gelten bei größeren Erneuerungen energetische Mindestanforderungen, z. B. U-Werte nach GEG.
Energieausweis wird wichtiger
- Bei Verkauf oder Neuvermietung ist ein Energieausweis Pflicht; Kennwerte müssen bereits in Immobilienanzeigen genannt werden.
Fördermittel rechtzeitig einplanen
- Heizungsoptimierung, Heizungstausch und Sanierungsfahrplan können gefördert werden; ein iSFP kann zusätzliche Fördervorteile bringen.
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